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   VGH Bayern, 07.01.2020 - 7 CE 19.10082   

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VGH Bayern, 07.01.2020 - 7 CE 19.10082 (https://dejure.org/2020,2055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2020 - 7 CE 19.10082 (https://dejure.org/2020,2055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 7 CE 19.10082 (https://dejure.org/2020,2055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZV § 10 Abs. 1 S. 4
    L.-M.-Universität M.; Wintersemester 2018/2019; Humanmedizin (Vorklinik), Rechtsmissbräuchliche Überbuchung (verneint)

  • rechtsportal.de

    HZV § 10 Abs. 1 S. 4
    Anspruch eines Studienbewerbers auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester (Vorklinik) an der L.-M.-Universität M. (LMU); Bestimmung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.09.2018 - 7 CE 18.10008

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2020 - 7 CE 19.10082
    Maßgeblich ist hierfür das von der Hochschule prognostizierte Annahmeverhalten anhand der Erfahrungswerte der letzten Jahre (stRspr d.S., vgl. z.B. BayVGH, B. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - juris Rn. 13; B.v. 20.8.2014 - 7 CE 14.1001 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 7 CE 13.10109

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Überbuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2020 - 7 CE 19.10082
    Insbesondere lässt die vom Antragsteller reklamierte mathematische Ermittlung des "idealen Überbuchungsfaktors" keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass die LMU die Überbuchung willkürlich - d.h. zu anderen Zwecken als der zeitnahen Ausschöpfung der Ausbildungskapazität der Hochschulen dienend (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 7 CE 13.10109 - juris Rn. 9) - vorgenommen hätte.
  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 7 CE 19.10135

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Studienplätze, die durch Überbuchung vergeben wurden, sind nicht mehr frei und stehen für eine weitere Vergabe nicht zur Verfügung (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 7 CE 20.10064 - juris Rn. 8; B.v. 7.1.2020 - 7 CE 19.10082 - juris Rn. 10; B.v. 8.1.2018 - 7 CE 17.10225 - juris Rn. 8).

    Nur unter dieser Voraussetzung wäre jedoch die kapazitätsrechtliche Wirksamkeit einer Überbuchung von Belang für die Frage, ob der Antragstellerin ein Recht auf Zuteilung eines Studienplatzes zusteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 7 CE 19.10082 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 7 CE 20.10001

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium trotz Überbuchung der Studienplätze um 36

    Liegen nicht ausnahmsweise besondere Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Überbuchung rechtsmissbräuchlich oder willkürlich sein könnte, ist die kapazitätsrechtliche Wirksamkeit einer Überbuchung grundsätzlich nur dann von Belang für die Frage, ob den Antragstellern ein Recht auf Zuteilung eines Studienplatzes zusteht, wenn tatsächlich freie Kapazität vorhanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 7 CE 19.10082 - juris Rn. 11).
  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4536/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten klinischen Semester;

    Dafür, dass es sich bei der mithin die festgesetzte Zulassungszahl von 323 um 5 Zulassungen übersteigenden Zahl von insgesamt 328 Zulassungen um kapazitätsrechtlich unzulässige, willkürliche Überbuchungen handeln würde, gibt es keinen Anhaltspunkt und wird auch von Klägerseite nichts vorgetragen (vgl. dazu VG Freiburg, U. v. 29.11.2019 - NC 9 K 5269/18 -, juris, Rn. 206; zur kapazitätsrechtlichen Zulässigkeit von Überbuchungen vgl. außerdem BayVGH, B. v. 07.01.2020 - 7 CE 19.10082 -, juris, Rn. 10 und HessVGH, B. v. 20.06.2018 - 10 616/18.MM.W7 -, juris Rn. 10 sowie OVG NdS., U. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 -, juris. Rn. 71 und ferner OVG NRW, b. v. 26.08.2019 - 13 B 25/19 -, juris, Rn. 37).
  • VGH Bayern, 13.09.2021 - 7 CE 21.10039

    Vorläufige Zulassung zum Psychologiestudium - erfolglose Beschwerde

    Maßgeblich ist hierfür das von der Hochschule prognostizierte Annahmeverhalten anhand der Erfahrungswerte der letzten Jahre (stRspr des Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 7 CE 19.10082 - juris Rn. 10; B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - juris Rn. 13).
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